Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 09.07.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2431
VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96 (https://dejure.org/1997,2431)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 (https://dejure.org/1997,2431)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 8 S 2683/96 (https://dejure.org/1997,2431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Tauchverbot am Teufelstisch

§ 26 WasserG, § 42 Abs. 2 VwGO, auch wenn kein Anspruch auf Gemeingebrauch besteht (Hinweis: vgl. für das Straßenrecht: § 13 Abs. 2 StrG), besteht bei dessen Aufhebung ein wehrfähiges Recht auf die Einhaltung der dafür bestehenden Voraussetzungen;

§ 28 Abs. 2 WasserG, zur Abgrenzung zwischen den Instrumenten der Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG) und Rechtsverordnung;

Art. 2 Abs. 1 GG, Recht auf Selbstgefährdung steht grds. polizeilichen Maßnahmen (§§ 1, 3 PolG) entgegen

Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einschränkung des Gemeingebrauchs zur Gefahrenabwehr, Grenzen zulässiger Selbstgefährdung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 80 (Ls.)
  • NJW 1998, 2235
  • NVwZ 1998, 868 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 313 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 25
  • SpuRt 1999, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96
    Wer einen einmal begründeten wasserrechtlichen Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann verlangen, daß bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urt v 22.6.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, daß bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, 256; im Ergebnis ebenso Urt. v. 13.3.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377).

    Sie war darüber hinaus mit verschiedenen einschränkenden Auflagen versehen und blieb deshalb auch inhaltlich hinter dem zurück, was der wasserrechtliche Gemeingebrauch - der gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 WG auch das Tauchen mit und ohne Atemgerät umfaßt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.6.1987, a.a.O.) - dem Kläger an Befugnissen vermittelt.

    Unter den Begriff des "Wohls der Allgemeinheit" fallen nicht nur die Belange der Wasserwirtschaft, sondern auch die Abwehr von (sonstigen) Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.6.1987, a.a.O., S. 259 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1987 - 5 S 2079/86

    Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung - Regelung des Windsurfens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96
    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, daß bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, 256; im Ergebnis ebenso Urt. v. 13.3.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96
    Auch nach Ansicht des BVerwG (Urt. v. 27.4.1989 - 3 C 4.86 -, BVerwGE 84, 45, 48f.) schließt das durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht die Befugnis ein, darüber zu entscheiden, welchen Gefahren sich der einzelne aussetzen will, die allerdings in bestimmten Fällen dadurch begrenzt werde, daß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG als Teil der objektiven Wertordnung den Staat verpflichte, seinerseits Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Staatsbürger zu schützen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1997 - 2 S 999/94

    Zweitwohnungsteuer für Boot auf dem Bodensee?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96
    Was die Zuständigkeit des Landratsamts betrifft, so ist zwar richtig, daß die Frage, wo im Bereich des B.sees die Staatsgrenzen der drei Anrainerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich verlaufen, umstritten ist (vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.1997 - 2 S 999/94 -, VBlBW 1997, 228).
  • VG Freiburg, 02.07.1996 - 6 K 1460/94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Juli 1996 - 6 K 1460/94 - zu ändern und die Allgemeinverfügung des Landratsamt Konstanz vom 17. Februar 1994 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22. Juli 1994 aufzuheben.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines

    Zwar ist im Grundsatz anerkannt, dass die Polizei nicht gegen bewusste Selbstgefährdungen einschreiten darf (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235 = VBlBW 1998, 25 m.w.N.).

    Das innerhalb bestimmter Grenzen anzuerkennende Recht auf Selbstgefährdung kann einem staatlichen Verbot jedoch nur dann entgegengehalten werden, wenn mit der betreffenden Tätigkeit nicht zugleich eine Gefahr für andere Personen verbunden ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.1997 - 8 S 2683/96 - a.a.O.; Senatsurteil vom 22.07.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2018 - 3 S 963/16

    Einschränkung des Tauchens in einem Baggersee durch Rechtsverordnung

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2013, a.a.O.; Urt. v. 30.8.2007, a.a.O., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235; Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - VBlBW 1988, 255, 256).

    Die für den Erlass von Polizeiverordnungen geltende Bestimmung in § 13 Satz 2 PolG findet keine Anwendung, da auf § 21 Abs. 2 WG gestützte Verordnungen auch dann nicht den Regeln für Polizeiverordnungen unterliegen, wenn sie von der Ortspolizeibehörde erlassen werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.12.2000 - 8 S 269/00 - VBlBW 2001, 324; Urt. v. 7.11.1997 - 8 S 2683/96 - VBlBW 1998, 25; Kibele, Die Wassergesetz-Novelle von 1988, VBlBW 1988, 329).

    Gegen eine gemeinsame Nutzung der Zone A durch Badende und Taucher spricht, dass sich Schwimmer durch unvermutet auftauchende oder sich dicht unter der Wasseroberfläche bewegende Taucher gestört fühlen können(vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.1997, a.a.O.).

    Die mit der Regelung für die Taucher verbundenen Einschränkungen wirken nur gering, da es letztlich gleichgültig ist, von welcher Stelle aus sie in den See gelangen oder an welcher Stelle sie das Wasser wieder verlassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.1997, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 2 K 5102/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Wo dies nicht der Fall ist und eine allgemeine Handlungspflicht über verschiedene konkrete Fälle hinaus festgeschrieben werden soll, liegt eine Regelung durch abstrakt-generellen Rechtssatz näher (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1967 - VII C 18.66 -, BVerwGE 27, 181 = juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.03.1987 - 5 S 2079/86 -, VBlBW 1987, 377 [381]; Urt. v. 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, VBlBW 1998, 25 = juris Rn. 22; OVG Saarland, Beschl. v. 02.11.2010 - 3 B 164/10 -, NVwZ 2011, 190 = juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Urt. v. 15.03.2016 - 8 BV 14.1102 -, juris Rn. 22).

    Je weiter eine Regelung räumlich ausgreift, umso mehr verschiedene örtliche Besonderheiten muss der Regelungsgeber berücksichtigen, um eine sachgerechte und verhältnismäßige Regelung zu treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.03.1987 - 5 S 2079/86 -, VBlBW 1987, 377 [381]; Urt. v. 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, VBlBW 1998, 25 = juris Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung mit Badeverbot

    Insoweit gilt, wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, 256; im Ergebnis ebenso Urteil vom 13.03.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - NVwZ 1988, 168).

    Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist danach jedenfalls dann zulässig, wenn es sich nicht um eine abstrakte Anordnung für einen größeren räumlichen Bereich handelt, sondern um eine konkrete, örtlich begrenzte Anordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris).

    Hinzu tritt, dass die Grenzen dieses Rechts dort gesehen werden, wo der sich selbst Gefährdende die Tragweite seines Handelns nicht selbst erkennen kann, etwa bei Kindern sowie bei Erwachsenen, wenn sie sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befinden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris).

  • VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16

    Boots-Verbot auf der Nidda - Normenkontrollantrag abgelehnt

    Denn ein solcher Anspruch besteht nach allgemeiner Auffassung nicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 -1 C 10604/00 -, NVwZ-RR 2002, 183; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 3 K 5625/98 -, NVwZ-RR 2001, 510; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 1997 -8 S 2683/96 -, NJW 1998, 2235).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

    Zwar ist anerkannt, dass das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleiste Selbstbestimmungsrecht die Befugnis einschließt, darüber zu entscheiden, welchen Gefahren sich der einzelne aussetzen will (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1989, NJW 1989, 2960; BVerfGE 58, 208, 225; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.7.1997, VBlBW 1998, 25, 26; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufl., RdNrn. 104 ff.).

    Denn das innerhalb bestimmter Grenzen anzuerkennende Recht auf Selbstgefährdung kann einem staatlichen Verbot nur dann entgegengehalten werden, wenn mit der betreffenden Tätigkeit nicht zugleich eine Gefahr für andere Personen verbunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.7.1997, a. a. O., S. 26 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 8 S 269/00

    Normenkontrolle einer wasserrechtlichen Verordnung zum Tauchen in einem Baggersee

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedoch unabhängig von dieser Frage jeder, der einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. die im Anschluss an das Urteil des 1. Senats v. 22.6.1987, a.a.O., ergangenen Urteile des 8. Senats vom 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - VBlBW 1998, 25 und 7.11.1997 - 8 S 598/97 - VBlBW 1998, 174; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, a.a.O., Rn. 14)).

    Die für den Erlass von Polizeiverordnungen geltende Bestimmung in § 13 S. 2 PolG findet keine Anwendung, da auf § 28 Abs. 2 WG gestützte Verordnungen auch dann nicht den Regeln für Polizeiverordnungen unterliegen, wenn sie von der Ortspolizeibehörde erlassen werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.1997, a.a.O.; Kibele, Die Wassergesetz-Novelle von 1988, VBlBW 1988, 329).

    Die Regelung ist damit wesentlich weniger einengend als die in der Rechtsverordnung der Stadt Bruchsal, die der Senat in seinem Urt. v. 7.11.1997 (8 S 2683/96 - VBlBW 1998, 25) als unverhältnismäßig beanstandet hat.

  • VG Karlsruhe, 30.06.2023 - 3 K 4715/21
    Es ist anerkannt, dass wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, verlangen kann, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris und vom 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, 256; im Ergebnis ebenso Urteil vom 13.03.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377).

    Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist danach jedenfalls dann zulässig, wenn es sich nicht um eine abstrakte Anordnung für einen größeren räumlichen Bereich handelt, sondern um eine konkrete, örtlich begrenzte Anordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris).

    Hinzu tritt, dass die Grenzen dieses Rechts dort gesehen werden, wo der sich selbst Gefährdende die Tragweite seines Handelns nicht selbst erkennen kann, etwa bei Kindern sowie bei Erwachsenen, wenn sie sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befinden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13

    Normenkontrollverfahren; Einrichtung einer Verbotszone im Bodensee durch

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.8.2007, a.a.O., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235; Urt. v. 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - VBlBW 1988, 255, 256).

    Darüber, dass der Überlinger See deutsches Hoheitsgebiet und damit zugleich Hoheitsgebiet des Landes Baden-Württemberg ist, besteht dementsprechend Einigkeit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235).

  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 8 BV 14.1102

    Kein rechtlicher Mangel in streitgegenständlicher Schutzanordnung zur Sicherung

    Auch der Umstand, dass die streitgegenständlichen Schutzanordnungen nicht nur örtlich begrenzt, sondern auch anlassbezogen ergangen sind, spricht dafür, dass sie nicht lediglich abstrakt-generelle Regelungen beinhalten (vgl. BVerwG, U. v. 28.2.1961 - I C 54.57 - BVerwGE 12, 87/89; VGH BW, B. v. 8.9.2003 - 5 S 1274/03 - NVwZ 2004, 119; U. v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - NJW 1998, 2235).
  • VG Würzburg, 12.04.2024 - W 4 S 24.388

    Wasserrechtliche Allgemeinverfügung (Verbot des Befahrens der Fränkischen Saale

  • BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07

    Zulassung einer Revision im Falle einer auf mehreren selbstständig tragenden

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 598/97

    Rechtsverordnung über den Gemeingebrauch an Gewässern: Zuständigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 5 S 172/99

    Rechtsschutz gegen Teilziehung einer Straße

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2003 - 5 S 1274/03

    Biotopschutz - Allgemeinverfügung - gemeindliche Planungshoheit

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 3 S 274/06

    Normenkontrollverfahren - zum Tauchverbot in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 C 10604/00

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung (RVO) betreffend das Bootsverkehrverbot auf

  • VG Freiburg, 30.11.2010 - 3 K 1259/08

    Sperrung am Kahlenberg nach Tagesbruch zu Recht angeordnet

  • VG Regensburg, 25.02.2008 - RN 8 K 07.1579

    Art. 62 Abs. 2 BayWG 2008 (= Art. 62 Abs. 1 BayWG a.F.) kann taugliche

  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19

    Berechtigtes Interesses an der Haltung eines gefährlichen Hundes;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 8 S 2879/98

    Gewässersperrung - Naturschutz - Befreiung

  • VG München, 17.11.2020 - M 7 K 18.4597

    Nutzungsregelnde Allgemeinverfügung bezüglich der Kirrung von Reh- und Rotwild

  • VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19

    Einschränkung des Gemeingebrauchs eines Gewässers aufgrund von Gefahren; Recht

  • VG Regensburg, 13.10.2008 - RN 8 K 08.535

    Maisanbauverbot an der Donau

  • VG Köln, 25.11.2011 - 27 K 4518/09

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufgrund eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2684/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10489
VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95 (https://dejure.org/1997,10489)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.07.1997 - 1 UE 3581/95 (https://dejure.org/1997,10489)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 1 UE 3581/95 (https://dejure.org/1997,10489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle: unzulässige Berücksichtigung von Lebensalter und Dienstalter; Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeförderung - Kausalzusammenhang; Verwirkung von Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 80 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95

    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Die Berücksichtigung des Dienst- und Lebensalters ist mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar und daher grundsätzlich unzulässig; für eine sogenannte Altersbeförderung besteht nach damals wie heute geltendem Recht keine gesetzliche Grundlage (vgl. jetzt § 10 Abs. 2 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG - ständige Rechtsprechung des Senats, siehe zuletzt Urteil vom 19. März 1997 - 1 UE 1193/95 - m. w. N.).

    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats kann derartigen Kriterien eine Bedeutung nur in Ausnahmefällen zukommen, in denen der Eignungs- und Leistungsvergleich anhand der dienstlichen Beurteilungen ergibt, daß mehrere Bewerber hinsichtlich ihrer Eignung und Leistung als im wesentlichen gleich anzusehen sind (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 19. März 1997 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Die vom Verwaltungsgericht vertretene, an den Wortlaut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1991 (a.a.O.) angelehnte Formulierung, es genüge für die Annahme eines Ursachenzusammenhangs, wenn der Dienstherr bei Vermeidung des beanstandeten Fehlers "voraussichtlich zugunsten des nicht beförderten Beamten entschieden hätte" (S. 5, 5. Absatz des Abdrucks), besagt nach Auffassung des Senats inhaltlich nichts anderes; denn das Verwaltungsgericht geht ersichtlich ebenso wie der Senat davon aus, daß auch in den Fällen, in welchen lediglich im nachhinein eine fiktive Auswahlentscheidung des Dienstherrn nachzuvollziehen ist, für das Gericht grundsätzlich eine eingeschränkte Prüfungskompetenz besteht, da es ihm verwehrt ist, den Beurteilungsspielraum des Dienstherrn bei Personalauswahlentscheidungen durch eigene Erwägungen auszufüllen (vgl. hierzu grundlegend Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Nach dem auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein gegen die Herabstufung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 - siehe zuletzt Beschluß vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Nach dem auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein gegen die Herabstufung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 - siehe zuletzt Beschluß vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -).
  • VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88

    Vorgehen gegen Prüfungsentscheidung - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Nach dem auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein gegen die Herabstufung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 - siehe zuletzt Beschluß vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -).
  • BVerwG, 31.01.1995 - 2 C 1.94

    Rücknahme der Revision gegen das Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95
    Dies setzt voraus, daß sich der Entscheidungsspielraum des Dienstherrn derart reduziert hatte, daß nur noch die Beförderung gerade dieses bestimmten Beamten als pflichtgemäß hätte erscheinen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 1977, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 und vom 16. Oktober 1991, NJW 1992, 927; ferner Urteil vom 23. November 1995 - 2 C 1.94 - JURIS - Urteile des Senats vom 23. November 1994 - 1 UE 2657/91 - und vom 26. Februar 1997 - 1 UE 411/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Eine derartige Verwirkung - sowohl des materiellen Rechts auf Überprüfung und ggf. Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch des prozessualen Widerspruchs- und Klagerechts - tritt ein, wenn der Betroffene innerhalb eines längeren Zeitablaufs unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, so dass beim rechtlichen Gegner der Anschein erweckt worden ist, der Betroffene werde bezüglich des fraglichen Vorgangs nichts mehr unternehmen (vgl. Urteil des Senats vom 26.09.1979 - IV 1204/78 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, BVerwGE 49, 351; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87, und Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Q 19/06 -, NVwZ-RR 2007, 117; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.1973 - V OVG A 24/71 -, ZBR 1974, 385; Hessischer VGH, Urteil vom 09.07.1997 - 1 UE 3581/95 -, ZBR 2000, 55, und Beschluss vom 12.03.1996 - 1 UE 2563/95 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.09.1983 - Nr. 3 B 82 A.42 -, ZBR 1984, 45; VG Münster, Beschluss vom 24.04.2007 - 4 L 136/07 -, Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, RdNr. 468 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 1891/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus

    Dies schließt die Verwirkung des Rechts einer Beamtin nicht aus, die Rechtswidrigkeit einer Beurteilung gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen (BVerwG a.a.O.; NdsOVG B. v. 26.3.2013 - 5 LA 210/12 - PersR 2013, 263; B. v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - ZBR 2013, 209; VGH BW B. v. 4.6.2009 - 4 S 213/09 - NVwZ-RR 2009, 967, 969 f.; HessVGH B. v. 12.3.1996, a.a.O. Rn. 22; U. v. 9.7.1997 - 1 UE 3581/95 - ZBR 1997, 55, 57; OVG NW B. v. 13.10.2010 - 6 B 1001/10 - juris Rn. 9; Schnellenbach a.a.O.).
  • VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98

    Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose

    Dienstalter und Familienstand kommen als Hilfskriterien ohnehin nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, weil sie leistungsfremd sind (vgl. dazu grundlegend Beschluß des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -, ZBR 1995, 109; siehe ferner Beschluß vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 -, NVwZ-RR 1996, 279 sowie zuletzt Urteil vom 9. Juli 1997 - 1 UE 3581/95 -, ESVGH 48, 80).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2002 - 3 Sa 100/02

    Konkurrentenklage, Schadensersatz, Stellenausschreibung, Unterlassung

    Das setzt voraus, dass der Betroffene bei rechtsfehlerfreier Auswahl die Stelle hätte erhalten müssen (Hessischer VGH Urteil vom 9.7.1997 - 1 UE 3581/95 - zit. nach JURIS; OLG Hamm Urteil vom 7.2.1997 - 11 U 160/96 - zit. nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht